Breitbandausbau Teil 2

Breitband Symbol

 

Die Gemeinde Berg beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.


Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (31.07.2017)

Die Erste Bürgermeitsterin Frau Patricia Rubner und Herr Peter Hornfischer von der Thüga SmartService GmbH haben am 20.07.2017 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Berg unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Berg zum Kooperationsvertrag kann im unten hinterlegten Dokument eingesehen werden.

 

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheides (31.07.2017) 

Der Gemeinde Berg ist am 17.07.2017 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.

 

 

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (25.04.2017)

Die Bekanntmachung der Gemeinde Berg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann unten im Download-Bereich eingesehen werden.

 

 

Förderschritt 4: Wiederholung Auswahlverfahren Bekanntmachung (21.12.2016) 

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 23.02.2017, 12:00 Uhr,  einzureichen.

Die Details zum Auswahlverfahren sind in den unten hinterlegten Dokumenten und Plänen zum Download bereitgestellt.

 

 

Hinweis vom 21.12.2016

 

Aus gegebener Veranlassung wurde das Auswahlverfahren (veröffentlicht am 12. Oktober 2016) von der Gemeinde Berg aufgehoben.

 

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (11.10.2016)

 

Die Gemeinde Berg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 14.12.2016, 12:00 Uhr,  einzureichen.

Die Details zum Auswahlverfahren sind in den unten hinterlegten Dokumenten und Plänen zum Download bereitgestellt.

 

 

Förderschritt 3: Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

 

Die Gemeinde hat vom 23.06.2016 bis 25.07.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Berg und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Die Ergebnisse der Markterkundung sind im unten hinterlegten Dokument beschrieben.

 

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (21.06.2016)

 

Die Gemeinde Berg veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
 
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
 
Die Gemeinde Berg bittet daher mit dem unten hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 25.07.2016 an der Markterkundung zu beteiligen.
 
 
 

Förderschritt 1: Ist-Versorgung (21.06.2016)

 

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
 
Die Ist-Versorgung für die Gemeinde Berg kann über den unten stehenden Link abgerufen werden.
 
 
 
 

drucken nach oben